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   LG Berlin, 20.06.2011 - 65 T 83/11   

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https://dejure.org/2011,56649
LG Berlin, 20.06.2011 - 65 T 83/11 (https://dejure.org/2011,56649)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.06.2011 - 65 T 83/11 (https://dejure.org/2011,56649)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. Juni 2011 - 65 T 83/11 (https://dejure.org/2011,56649)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Im Falle der Möglichkeit der Geringhaltung des Streitwerts durch Formulierung des Feststellungsklageantrags durch einen Mieter ist eine analoge Anwendung des GKG nicht erforderlich; Analoge Anwendung des GKG im Falle der Möglichkeit der Geringhaltung des Streitwerts ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streitwert für Feststellung der Minderung der 3,5fache Jahresbetrag

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Streitwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 41 Abs. 1; GKG § 41 Abs. 5
    Im Falle der Möglichkeit der Geringhaltung des Streitwerts durch Formulierung des Feststellungsklageantrags durch einen Mieter ist eine analoge Anwendung des GKG nicht erforderlich; Analoge Anwendung des GKG im Falle der Möglichkeit der Geringhaltung des Streitwerts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 248/04

    Streitwert einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus LG Berlin, 20.06.2011 - 65 T 83/11
    In seinem Beschluss vom 20. April 2005 (XII ZB 248/04, NJW-RR 2005, 938 f. = NZM 2005, 519f. = MDR 2005, 501 f. zitiert nach [...]) hat der 12. Zivilsenat zu dieser Frage ausgeführt:.

    An dieser Rechtsprechung hat der 12. Zivilsenat in seiner Entscheidung vom 20. September 2005 (XII ZB 256/03, NJW-RR 2006, 16 ff. = NZM 2005, 944 ff. = Grundeigentum 2006, 320 ff., zitiert nach [...]) ausdrücklich angeknüpft und befunden, dass der "Gebührenstreitwert für einen negativen Feststellungsantrag, mit dem der Mieter gegenüber dem Vermieter seine Verpflichtung zur Entrichtung künftigen Mietzinses - gleich aus welchem Rechtsgrund - leugnet, nach § 48 Abs. 1 GKG , § 9 ZPO zu beurteilen ist (Senatsbeschluss vom 20. April 2005 - XII ZR 248/05 - NJW-RR 2005, 938 )".

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 235/09

    Wohnraummiete: Vertragsanpassung wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage bei

    Auszug aus LG Berlin, 20.06.2011 - 65 T 83/11
    Der 8. Zivilsenat hat in einem Revisionsverfahren (VIII ZR 235/09) im Jahr 2010 auf eine Streitwertbeschwerde wegen des Klageantrags auf Feststellung einer bestimmten Miethöhe, den Streitwert auf den 42-fachen Betrag (3,5-facher Jahresbetrag) - wenngleich ohne nähere Begründung - festgesetzt, nachdem er zunächst den Streitwert anhand des Jahresbetrags des streitigen Betrags festgesetzt hatte.
  • BGH, 09.06.2004 - XII ZB 256/03

    Versorgungsausgleich unter Ehegatten nach einer Scheidung im Wege des sogenannten

    Auszug aus LG Berlin, 20.06.2011 - 65 T 83/11
    An dieser Rechtsprechung hat der 12. Zivilsenat in seiner Entscheidung vom 20. September 2005 (XII ZB 256/03, NJW-RR 2006, 16 ff. = NZM 2005, 944 ff. = Grundeigentum 2006, 320 ff., zitiert nach [...]) ausdrücklich angeknüpft und befunden, dass der "Gebührenstreitwert für einen negativen Feststellungsantrag, mit dem der Mieter gegenüber dem Vermieter seine Verpflichtung zur Entrichtung künftigen Mietzinses - gleich aus welchem Rechtsgrund - leugnet, nach § 48 Abs. 1 GKG , § 9 ZPO zu beurteilen ist (Senatsbeschluss vom 20. April 2005 - XII ZR 248/05 - NJW-RR 2005, 938 )".
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 256/03

    Wertberechnung bei gestaffeltem Mietentgelt

    Auszug aus LG Berlin, 20.06.2011 - 65 T 83/11
    An dieser Rechtsprechung hat der 12. Zivilsenat in seiner Entscheidung vom 20. September 2005 (XII ZB 256/03, NJW-RR 2006, 16 ff. = NZM 2005, 944 ff. = Grundeigentum 2006, 320 ff., zitiert nach [...]) ausdrücklich angeknüpft und befunden, dass der "Gebührenstreitwert für einen negativen Feststellungsantrag, mit dem der Mieter gegenüber dem Vermieter seine Verpflichtung zur Entrichtung künftigen Mietzinses - gleich aus welchem Rechtsgrund - leugnet, nach § 48 Abs. 1 GKG , § 9 ZPO zu beurteilen ist (Senatsbeschluss vom 20. April 2005 - XII ZR 248/05 - NJW-RR 2005, 938 )".
  • KG, 26.08.2010 - 8 W 38/10

    Mietstreitigkeit: Gebührenstreitwert für eine Klage auf Feststellung zur

    Auszug aus LG Berlin, 20.06.2011 - 65 T 83/11
    Vor diesem Hintergrund vermag die Kammer - auch nach Auseinandersetzung mit dem Beschluss des Kammergerichts vom 26.08.2010 - 8 W 38/10 (JurBüro 2010, 593 ff. = MDR 2010, 1493 f. = NZM 2011, 92f., zitiert nach [...]) - zu keinem anderen Ergebnis zu kommen.
  • LG Berlin, 20.07.2010 - 63 T 148/10

    Gebührenstreitwert bei Feststellung der Minderungsberechtigung

    Auszug aus LG Berlin, 20.06.2011 - 65 T 83/11
    Diese Entscheidungen sind Anlass für die Kammern des Landgerichts Berlin gewesen, ihre bis dahin teilweise abweichende Rechtsauffassung im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung aufzugeben und sich dem Bundesgerichtshof anzuschließen (vgl. LG Berlin Beschluss v. 20.07.2010 - 63 T 148/10; Beschluss v. 17.06.2010 - 65 T 159/09; Beschluss v. 17. November 2008 - 67 S 258/08).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2013 - 10 W 18/13

    Streitwertfestsetzung: Gebührenstreitwert für Feststellungsklage eines

    Saenger], ZPO, 5. Aufl. 2013, § 9 Rn. 1; KG [22. ZS], Beschluss vom 16. Juli 2009 - 22 W 76/08 -, WuM 2010, 250; LG Berlin, Beschlüsse vom 12. Februar 2013 - 63 T 171/12 -, juris und vom 20. Juni 2011 - 65 T 83/11 -, JurBüro 2011, 528; LG Hamburg, Beschlüsse vom 24. Juni 2010 - 316 T 22/10 -, ZMR 2010, 855 und vom 31. März 2009 - 316 T 21/09 -, ZMR 2009, 536).

    Der auf Feststellung einer (kraft Gesetzes eingetretenen) Mietminderung klagende Mieter kann nämlich durch seine Antragstellung den Streitwert selbst begrenzen, indem er die streitgegenständliche Dauer einschränkt (vgl. Gries, NZM 2003, 890; LG Berlin, JurBüro 2011, 528).

  • LG München I, 02.11.2011 - 13 T 21286/11

    Zur Streitwertbemessung bei einer Klage wegen un/berechtigter Mietminderung

    Die Einzelrichterin folgt dem Kammergericht Berlin auch in der Beurteilung, dass die BGH - Beschlüsse vom 21.09.05 (MDR 2006, 384 f.) und 20.04.05 (NJW-RR 2005, 938) der analogen Anwendung des § 41 Abs. 5 GKG nicht entgegenstehen (anders jedoch LG Berlin JurBüro 2011, 528).
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